| 1. Stunde | 07:55 – 08:40 | 7. Stunde | 13:10 – 13:55 | |
| 2. Stunde | 08:40 – 09:25 | 8. Stunde | 14:00 – 14:45 | |
| 3. Stunde | 09:45 – 10:30 | 9. Stunde | 14:45 – 15:30 | |
| 4. Stunde | 10:30 – 11:15 | 10. Stunde | 15:40 – 16:25 | |
| 5. Stunde | 11:30 – 12:15 | 11. Stunde | 16:25 – 17:10 | |
| 6. Stunde | 12:20 – 13:05 |
Mittagspause ist entweder nach der 5. oder 6. Stunde.
Versäumter Unterricht: Fehlen oder Zuspätkommen wird im Tagebuch vermerkt. Häufiges Fehlen kann nach Beschluss der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenkonferenz im Zeugnis vermerkt werden.
Schülerinnen und Schüler, die nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, haben dennoch die Pflicht, im Sportunterricht anwesend zu sein. In besonderen Fällen bitten die Eltern mit schriftlicher Begründung bei der Sportlehrerin / dem Sportlehrer um Befreiung.
Entlassungen aus dem Unterricht: Bei Erkrankungen oder Verletzungen darf ohne Zustimmung der unterrichtenden Lehrperson und ohne Information des Sekretariats die Schule nicht verlassen bzw. das Krankenzimmer nicht aufgesucht werden. Diese Regelung gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.
Regelung bei Krankmeldung: Unterrichtsversäumnisse werden spätestens am ersten Tag nach dem ersten Fehltag durch die Erziehungsberechtigten mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung entschuldigt. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.
Volljährige Schülerinnen und Schüler können sich selbst entschuldigen.
Beurlaubung: Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich und muss rechtzeiitig schriftlich beantragt werden. Zuständig für die Entscheidung bei einer Unterrichtsstunde ist die Fachlehrerin / der Fachlehrer (in der Kursstufe der Oberstufenberater), bei bis zu zwei aufeinander folgenden Unterrichtstagen die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer (in der Kursstufe der Oberstufenberater), bei mehr als zwei Tagen der Schulleiter. Grenzt ein zu beurlaubender Tag an Ferien, trifft immer der Schulleiter die Entscheidung über die Beurlaubung. Dafür ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag an den Schulleiter zu stellen. Eine Verlängerung der Ferien auf Grund einer Urlaubsreise ist grundsätzlich nicht möglich.
Unentschuldigtes Fehlen: Liegt keine fristgerechte Entschuldigung oder Beurlaubung und auch kein Attest vor, gilt die Abwesenheit vom Unterricht als unentschuldigtes Fehlen.
Dann treten im Lauf eines Schuljahres folgende Maßnahmen in Kraft:
Entscheidet sich eine Schülerin oder ein Schüler verbindlich, an einem Angebot der Ganztagesschule teilzunehmen, besteht Teilnahmepflicht und die Regeln für Unterrichtsversäumnisse gelten entsprechend.
Schulgelände: Das Schulgelände umfasst den Eingangsbereich und den Parkplatz entlang der Remstalstraße sowie das gesamte umzäunte Gelände mit Schulgebäude, Pausenhof, Sporthalle, Sportanlage im Freigelände und die Wiese nördlich des Schulgebäudes.
Öffnung: Das Schulhaus wird spätestens um 7:30 Uhr geöffnet. Vor Unterrichtsbeginn steht ab 7:30 Uhr die Aula zum Aufenthalt zur Verfügung (Aufsicht erst kurz vor Unterrichtsbeginn).
Schülerinnen und Schüler, die erst zur 2. oder 3. Stunde Unterricht haben, halten sich, wenn sie vor dem Unterricht in der Schule sind, in der 1. und ggf. 2. Stunde in der Aula oder auf den Bänken im Zwischengeschoss auf.
Mittagspause: Während der Mittagspause halten sich die Schülerinnen und Schüler, die in der Schule bleiben, in der Cafeteria, der Aula oder im Pausenbereich auf.
Die Benutzung des Sportplatzes in Pausen und Hohlstunden erfolgt auf eigene Gefahr.
Parkplatz: Auf dem Parkplatz darf nur parken, wer eine Berechtigung erworben hat. Ausgenommen davon sind Cafeteria-Eltern im Dienst, Kooperationsschülerinnen und ‑schüler und Gäste der Schule.
Fahrradabstellplatz: Fahrräder werden ausschließlich in den dafür vorgesehenen Fahrradabstellplätzen rechts und links vom Haupteingang abgestellt.
Verhaltensregeln: Den Weisungen aller Lehrerinnen und Lehrer (auch der Eichendorffschule) sowie der Hausmeister und Verwaltungsangestellten ist Folge zu leisten. Grundsätzlich gelten folgende Regeln zur Verhütung von Unfällen:
Mitbringen von Gegenständen:
Die Regelung zum Mitbringen und der Verwahrung von Gegenständen gelten für alle Klassenstufen.
Zum Unterrichtsbeginn warten die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum oder, wenn er verschlossen ist, davor.
Fachräume und Sporträume dürfen nur im Beisein einer Fachaufsicht betreten werden.
Wenn 10 Minuten nach dem eigentlichen Unterrichtsbeginn die Lehrerin oder der Lehrer noch nicht da ist, muss sich die Klassensprecherin / der Klassensprecher unverzüglich im Sekretariat erkundigen.
Aufgaben der Schülerinnen und Schüler: Die Schülerinnen und Schüler sind für die Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer und die schonende Behandlung der Einrichtung verantwortlich. Dies gilt auch für Fachräume, Flure und weitere Aufenthaltsbereiche.
Aufgaben der Lehrpersonen: Jede Lehrerin / jeder Lehrer dokumentiert im Tagebuch die einzelne Stunde, die Hausaufgaben, abwesende bzw. wieder anwesende Schülerinnen und Schüler und ggf. besondere Vorkommnisse.
Nach dem Unterricht kontrolliert jede Lehrperson, dass der Raum grob gesäubert ist und nach der letzten Stunde außerdem, dass alle Fenster geschlossen sind, das Licht ausgeschaltet ist und gemäß der Vereinbarung mit dem Reinigungspersonal aufgestuhlt ist. Aus Sicherheitsgründen werden die Klassenzimmer immer verschlossen, wenn dort kein Unterricht stattfindet.
Die Studienbibliothek steht Schülerinnen und Schülern als (Still-) Arbeitsraum zur Verfügung. Zugangsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten im Sekretariat für die Öffnung der Bibliothekstür einen Zugangscode, der geheim gehalten werden muss, um unberechtigten Zugang zu verhindern.
Das Internetcafé als Zugang zum Internet steht allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die sich mit der „Vereinbarung zur Nutzung des Internetraums“ einverstanden erklärt haben.
Benutzer der Cafeteria müssen sich rücksichtsvoll verhalten. Essen darf nur dann in der Aula eingenommen werden, wenn alle Plätze in der Cafeteria belegt sind; gebrauchtes Geschirr muss sofort zurückgebracht werden. Den Anweisungen des Cafeteria-Personals ist Folge zu leisten. Weiteres regelt die Satzung der Cafeteria.
Die Schülerinnen und Schüler halten sich in der Pause von 09:25 bis 09:45 Uhr außerhalb der Klassenzimmer und Fachräume auf, die von den Lehrkräften verschlossen werden, außerhalb des ersten und zweiten Stockwerks und der Treppenaufgänge auf und außerhalb der mit Türen abgetrennten Flure zu den Fachräumen.
Als Pausenbereich dienen der Bereich zwischen Schulgebäude und Sporthalle, der Sportplatz und die Aula.
In der Pause von 11:15 bis 11:30 Uhr halten sich die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Klassenzimmer und Fachräume auf, die von den Lehrkräften verschlossen werden, und außerhalb der mit Türen abgetrennten Flure zu den Fachräumen.
Parkplatz und Eingangsbereich gehören nicht zum allgemeinen Pausenbereich. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 dürfen sich in den Pausen und Hohlstunden auch in dem Bereich vor dem Schulhaus aufhalten.
Der Pausenhof der Eichendorffschule steht bis 14:00 Uhr nur den Grundschülerinnen und Grundschülern zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums dürfen Spielgeräte, die dort installiert sind, erst nachmittags benutzen.
Auch in den Pausen des Vor- und Nachmittags und während der Hohlstunden bleiben die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 auf dem Schulgelände. An Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler Nachmittagsunterricht haben, halten sie sich , wenn sie unter 16 sind, in der Mittagspause auf dem Schulgelände auf, es sei denn, sie gehen in der Mittagspause nach Hause oder es liegt der Schule eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vor, dass die Schülerin / der Schüler das Schulgelände in der Mittagspause verlassen darf. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 können außerhalb ihrer Unterrichtsstunden das Schulgelände auf eigene Gefahr verlassen.
Auf dem Schulgelände des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums ist die Benutzung von Handys, Gameboys und ähnlichen elektro-digitalen Spielzeugen, MP3-Playern, Discmen / Walkmen für Schülerinnen und Schüler untersagt. (Der Kursstufenraum, der ausschließlich von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 und 2 benutzt werden darf, ist von dieser Regelung ausgenommen.)
Handys und andere elektronische Übertragungsgeräte müssen während des Unterrichts ausgeschaltet sein. Bei Klassenarbeiten und Klausuren werden sie am Lehrertisch abgelegt. Das Mitführen solcher Geräte kann sonst als Täuschungsversuch gewertet werden. (Für die Abiturprüfung gelten besondere Bestimmungen.)
Mit Ausnahme der Mittagspause dürfen diese Geräte auch in Pausen nicht aus Taschen oder Schließfächern geholt werden.
Schülern, die unerlaubt elektronische Geräte auf dem Schulgelände benutzen, werden diese Geräte abgenommen, im Sekretariat hinterlegt und müssen dort von einem Erziehungsberechtigten des Schülers abgeholt werden.
Eine Ausnahme machen mobile Datenträger, sofern ihre Benutzung im Unterricht erforderlich und von einer Lehrkraft genehmigt worden ist. Für die Benutzung des Handys in Notfällen ist ebenfalls die Genehmigung einer Lehrkraft einzuholen.
Das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium ist nach Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz eine rauchfreie Schule. Nach § 2 Abs. 1 des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) ist das Rauchen in Schulgebäuden, auf Schulgeländen sowie bei schulischen Veranstaltungen untersagt.
Alkohol ist an der Schule nicht erlaubt. Für Veranstaltungen kann durch den Schulleiter eine Ausnahmegenehmigung für den Ausschank von Alkohol erteilt werden.
Jeder Unfall und jede akute Erkrankung müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden. Von dort aus werden weitere Maßnahmen veranlasst, ggf. wird der Sanitätsdienst informiert. Wenn das Sekretariat und auch das Rektorat nicht besetzt sind, wird der diensthabende Hausmeister informiert.
Im Schulgebäude hängen Hinweisschilder, die den Fluchtweg kennzeichnen. Das Alarmsignal für das Verlassen des Gebäudes ist ein Dauerklingelton von 1 Minute.
Für einzelne Bereiche, die die Ordnung und Sicherheit im Schulgebäude und auf dem Gelände gewährleisten, sind Schülerinnen und Schüler in unterschiedlichen Schülerdiensten organisiert.
Folgende Dienste betreffen alle Schülerinnen und Schüler:
Weitere Dienste sind:
Stand: 31.01.2012