Verbindliche Wahl für ein Schuljahr

Eine wesentliche uns vom Kultusministerium vorgegebene Rahmenbedingung der „Ganztagsschule in offener Angebotsform“ sind die Wählbarkeit und die Verbindlichkeit. Jedes Schuljahr kann eine Familie neu entscheiden, ob das Kind an der Ganztagsschule teilnimmt. Diese Entscheidung ist dann für ein Jahr verbindlich.

Diese Verbindlichkeit ist für die Schule sehr wichtig, denn die Organisation der Ganztagsangebote ist sehr zeitaufwändig. Ohne verlässliche Teilnehmerzahlen wäre das kaum zu bewältigen. Wir unterstreichen die Verbindlichkeit durch eine schriftliche Vereinbarung zur Teilnahme an der Ganztagsschule.

Die Möglichkeit, sich jährlich für oder gegen die Teilnahme an der Ganztagsschule zu entscheiden, verhindert, dass wir Ganztagsklassen bilden. Wir haben uns am Elly dafür entschieden, die Klassengemeinschaft so lange wie möglich zu erhalten. Wir halten diese Gemeinschaft für eine wichtige Grundlage des sozialen Lernens, die den Kindern und Jugendlichen emotionalen Halt geben kann. Deshalb werden die Klassen von der Klasse 5 bis zur Klasse 10 nicht neu gemischt, weder nach der Sprachenwahl in Klasse 6 noch nach der Profilwahl in Klasse 8 – und schon gar nicht jährlich nach der Entscheidung zur Ganztagsschule. In jeder Klasse finden sich daher Schülerinnen und Schüler, die sich für oder gegen die Teilnahme an der Ganztagsschule entschieden haben.

(Ganztagsklassen wären möglich in einer teilgebundenen Ganztagsschule. Hier wäre ebenfalls eine Wahl möglich, die dann aber für die ganze Schulzeit der weiterführenden Schule verbindlich wäre.)