Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung unserer Kinder fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich dabei gegenseitig und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft.
Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mit zu gestalten, nehmen die Eltern
1. in den Klassen- bzw. Jahrgangsstufenpflegschaften,
2. in den Elternvertretungen und
3. in der Schulkonferenz wahr.
Erziehungspartnerschaft und Elternmitwirkung sind unverzichtbar für die Arbeit an einer Schule. Der Elternbeirat bilden das Bindeglied zwischen Eltern und Schule und vertritt die Interessen der Eltern der Schüler. Am Elly findet ein regelmäßiger, intensiver Austausch zwischen Elternbeirat und den jeweiligen Ansprechpartnern statt - persönlich oder in den dazu vorgesehenen Gremien. Auf diese Weise gestalten wir das Schulleben aktiv mit.
Im Rahmen seiner Aufgabe obliegt es dem Elternbeirat insbesondere
1. die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern;
2. Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung
sind, zu beraten und an die Schule weiterzuleiten
3. das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung
sowie der Erziehungsberatung zu fördern
4. für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit
einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt
5. an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse
mitzuwirken
6. bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung soweit sie das Leben
der Schule berühren, mitzuwirken
7. Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres
Lehrbetriebs bewirken, zu beraten; dazu gehört auch die Änderung des Schultyps, die Teilung einer
Schule oder ihre Zusammenlegung mit einer anderen Schule sowie die Durchführung von Schulversuchen.