Die Cafeteria steht außerhalb der Zeiten der Essenszubereitung und -ausgabe für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung, z. B. Diaabende, Pflegschaftssitzungen, SMV-Veranstaltungen, Feiern, etc. Zu diesem Zweck ist die Nutzungsordnung zu beachten, die unter dem unten stehenden Link heruntergeladen werden kann.
Die Seiten 3 und 4 dieser Nutzungsordnung enthalten zwei Anträge: Einen Antrag für die Nutzung der Cafeteria, der vom Vorsitzenden des Cafeteriavorstands genehmigt werden muss, sowie einen Antrag auf Überlassung von Schulräumen, der vom Sekretariat beim Schulverwaltungsamt eingereicht werden muss. Antragsteller müssen beide Anträge ausfüllen und spätestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung unter caf.elly@s-elly.de an den Vorsitzenden des Cafeteriavorstands (aktuell Gerhard Zühlke) senden. Der Vorsitzende erteilt die Genehmigung für den ersten Antrag und leitet beide Anträge an das Sekretariat weiter, das dann wiederum den Antrag auf Überlassung von Schulräumen unterzeichnet und beim Schulverwaltungsamt einreicht.
Der Schlüssel für die Cafeteria kann nach erfolgter Antragstellung und Genehmigung frühestens am Tag vor der Veranstaltung gegen Unterschrift im Sekretariat abgeholt werden. Die Rückgabe des Schlüssels muss sofort nach der Benutzung erfolgen. Liegt das Ende der Nutzungszeit außerhalb der Öffnungszeiten des Sekretariats, muss der Schlüssel am folgenden Öffnungstag abgegeben werden.
Diese und weitere Details sind der nachfolgenden Nutzungsordnung zu entnehmen: